Praeterea, cum reputarem quosdam ex debito aliquantum, quosdam aliquid, quosdam nihil reposuisse, nequaquam verum arbitrabar, quos non aequasset fides solutionis, hos benignitate remissionis aequari.
von aliya.d am 27.01.2014
Zudem, als ich bedachte, dass einige von ihrer Schuld etwas, einige etwas, einige gar nichts zurückgezahlt hatten, hielt ich keineswegs für wahr, dass diejenigen, die durch die Treue ihrer Zahlung nicht gleichgestellt waren, durch die Güte des Erlasses gleichgestellt werden sollten.
von maya.821 am 28.08.2022
Zudem, als ich darüber nachdachte, dass einige einen Teil ihrer Schuld zurückgezahlt hatten, einige sehr wenig und andere gar nichts, fand ich es nicht gerecht, dass diejenigen, die bei der Rückzahlung nicht die gleiche Treue gezeigt hatten, bei der Schuldenerlassung gleichbehandelt werden sollten.