Defenderam reos ingenti quidem coetu; erat enim causa notissima, praeterea utrimque ingenia clarissima.
von asya.867 am 18.06.2021
Ich hatte die Angeklagten vor einem großem Publikum verteidigt, da es sich um einen sehr berühmten Fall handelte, und auf beiden Seiten brillante Anwälte standen.
von joline.929 am 16.07.2017
Ich hatte die Angeklagten in einer gewaltigen Versammlung verteidigt; denn der Fall war höchst bekannt, zudem gab es auf beiden Seiten herausragende Geister.