Nihil enim tam contrarium quam si advocatus a senatu datus defenderem ut reum, cui opus esset ne reus videretur.
von christof.v am 22.09.2015
Nichts ist so widersprüchlich, als wenn ich, vom Senat als Anwalt bestellt, denjenigen verteidigen würde, bei dem es notwendig wäre, dass er nicht als Angeklagter erscheint.
von moritz.913 am 03.02.2014
Nichts wäre widersprüchlicher, als wenn ich, vom Senat als Verteidiger bestellt, jemanden verteidigen würde, der alles daran setzen muss, nicht als schuldig zu erscheinen.