Non est, non est in hoc homine cuiquam peccandi locus, iudices; non is est reus, non id tempus, non id consilium, metuo ne quid adrogantius apud talis viros videar dicere:, ne actor quidem est is cui reus tam nocens, tam perditus, tam convictus aut occulte subripi aut impune eripi possit.
von tristan.932 am 24.11.2018
Es gibt absolut keinen Raum für irgendeine Verfehlung in diesem Fall, meine Herren Geschworenen. Weder der Angeklagte, noch der Zeitpunkt, noch die Umstände lassen dies zu. Ich fürchte, ich könnte vor so distinguished Personen zu selbstgefällig klingen, aber die Wahrheit ist, dass dieser Staatsanwalt nicht jemand ist, der einen so schuldigen, korrupten und offensichtlich überführten Angeklagten entweder heimlich entschlüpfen oder der Strafe entkommen lassen würde.
von yannis.u am 15.08.2020
Es gibt nicht, es gibt nicht in diesem Mann für irgendjemanden einen Ort des Fehlverhaltens, Richter; er ist nicht ein solcher Angeklagter, dies ist nicht eine solche Zeit, dies ist nicht ein solcher Plan, ich fürchte, ich könnte zu kühn erscheinen, wenn ich vor solchen Männern etwas zu Hochmütiges spreche: nicht einmal ist er ein solcher Ankläger, vor dem ein Angeklagter, so schuldig, so ruiniert, so überführt, entweder heimlich entwendet oder straflos entrissen werden könnte.