Licet etiam utramque in partem ut soles disputes, ex altera tamen fortius, ne me suspensum incertumque dimittas, cum mihi consulendi causa fuerit, ut dubitare desinerem.
von aalyha839 am 02.03.2021
Du kannst, wie du es gewohnt bist, auf beiden Seiten argumentieren, jedoch stärker von einer Seite, damit du mich nicht in Schwebe und Ungewissheit entlässt, da mein Grund für die Beratung war, dass ich aufhöre zu zweifeln.
von chiara919 am 16.02.2017
Du kannst wie üblich beide Seiten des Arguments diskutieren, aber bitte argumentiere stärker für eine Seite, damit du mich nicht in Ungewissheit zurücklässt, da ich extra zu dir gekommen bin, um Rat zu suchen und meine Zweifel zu klären.