Etenim temerarium existimo divinare quam spatiosa sit causa inaudita, tempusque negotio finire cuius modum ignores, praesertim cum primam religioni suae iudex patientiam debeat, quae pars magna iustitiae est.
von aleksandar.p am 03.09.2013
Fürwahr, ich halte es für leichtfertig, die Länge eines ungehörten Falls vorherzusagen und eine Frist für eine Angelegenheit zu setzen, deren Umfang man nicht kennt, besonders da ein Richter zunächst seiner Pflicht Geduld schuldig ist, was ein wesentlicher Teil der Gerechtigkeit ist.
von cristin.q am 03.03.2020
Tatsächlich halte ich es für unklug, die Dauer eines Falls zu vermuten, bevor man ihn gehört hat, oder Fristen für etwas zu setzen, dessen Umfang man nicht kennt, besonders da Geduld die erste Priorität eines Richters bei der Erfüllung seiner Pflichten sein sollte - schließlich ist Geduld ein wesentlicher Teil der Gerechtigkeit.