Itaque has recitandi causas sequor, primum quod ipse qui recitat aliquanto acrius scriptis suis auditorum reverentia intendit; deinde quod de quibus dubitat, quasi ex consilii sententia statuit.
von jolina.871 am 04.12.2023
Dies sind meine Gründe für öffentliche Lesungen: Erstens, weil der Autor beim lauten Vorlesen aufgrund der Anwesenheit des Publikums seiner Arbeit deutlich mehr Aufmerksamkeit schenkt; und zweitens, weil es ihm hilft, Zweifel auszuräumen, als würde er einen Expertenrat einholen.
von thore.827 am 08.08.2019
Daher folge ich diesen Gründen für das Vortragen: Erstens, weil derjenige, der vorträgt, sich durch die Ehrfurcht der Zuhörer seinen Schriften etwas aufmerksamer zuwendet; dann, weil er über Dinge, an denen er zweifelt, gleichsam nach dem Urteil eines Rates entscheidet.