Ibi ego si mater inquam te ex parte quarta scripsisset heredem, num queri posses.
von can862 am 29.10.2019
In diesem Fall frage ich dich: Wenn deine Mutter dich zum Erben eines Viertels ihres Vermögens eingesetzt hätte, hättest du wirklich klagen können?
von leano.z am 11.10.2022
Dort, sage ich, wenn die Mutter dich zum Erben des vierten Teils eingesetzt hätte, könntest du dich dann beschweren?