Ego et modestius et constantius arbitratus immanissimum reum non communi temporum invidia, sed proprio crimine urgere, cum iam satis primus ille impetus defremuisset et languidior in dies ira ad iustitiam redisset, quamquam tum maxime tristis amissa nuper uxore, mitto ad anteiam nupta haec helvidio fuerat; rogo ut veniat, quia me recens adhuc luctus limine contineret.
von emile9883 am 18.05.2023
Ich, der entschieden hatte, den grausamsten Angeklagten nicht mit dem üblichen Vorurteil der Zeit, sondern mit seiner eigenen Schuld zu konfrontieren, nachdem der erste Ansturm bereits hinreichend abgeklungen war und der müdere Zorn Tag für Tag zur Gerechtigkeit zurückgekehrt war, obwohl ich damals besonders traurig war, da ich kürzlich meine Frau verloren hatte, sende ich zu Anteia (die mit Helvidius verheiratet gewesen war); ich bitte sie zu kommen, weil meine jüngste Trauer mich noch an der Schwelle festhielt.
von niels.9961 am 08.11.2023
In der Überzeugung, dass es angemessener und konsequenter sei, den schrecklichen Angeklagten aufgrund seiner spezifischen Straftat und nicht aufgrund des allgemeinen Vorurteils der Zeit zu verfolgen, wartete ich, bis die anfängliche Empörung abgeklungen war und der Zorn sich allmählich so weit gelegt hatte, dass Gerechtigkeit möglich war. Obwohl ich zu dieser Zeit besonders traurig war, da ich kürzlich meine Frau verloren hatte, ließ ich Anteia (die ehemalige Frau von Helvidius) rufen und bat sie zu kommen, da mich meine jüngste Trauer im Haus zurückhielt.