Sed non ita me iura privata, ut publicum fas et indignitas facti et exempli ratio incitabat.
von aalyiah868 am 25.03.2021
Ich war nicht so sehr von privaten Rechten als vielmehr von öffentlicher Gerechtigkeit, der Schändlichkeit der Tat und den Implikationen, die sie als Beispiel setzen würde, getrieben.
von medina827 am 31.08.2024
Nicht so sehr bewegten mich private Rechte, als vielmehr das öffentliche göttliche Recht, die die Ungeheuerlichkeit der Tat und die Überlegung des Präzedenzfalls.