Ille accusationem vel fortuita vel voluntaria morte praevertit.
von milana.i am 27.10.2015
Er vereitelte die Anklage durch einen Tod, sei es zufällig oder freiwillig.
von benedikt8816 am 04.01.2024
Er entzog sich den Anschuldigungen durch seinen Tod, sei es zufällig oder durch eigene Hand.