Sed ego propriam quandam legem mihi dixi, ut defunctorum voluntates, etiamsi iure deficerentur, quasi perfectas tuerer.
von mathea.q am 28.02.2014
Ich habe mir jedoch ein gewisses persönliches Gesetz auferlegt, die Wünsche der Verstorbenen zu schützen, auch wenn ihnen rechtlich die Grundlage fehlen könnte, als wären sie vollkommen.
von konstantin.907 am 14.01.2017
Ich habe mir die persönliche Regel auferlegt, die Wünsche der Verstorbenen so zu behandeln, als seien sie rechtlich bindend, selbst wenn sie möglicherweise nicht vollständig mit dem Gesetz übereinstimmen.