Notatum a senatu in senatu sedere, ipsisque illis a quibus sit notatus aequari; summotum a proconsulatu quia se in legatione turpiter gesserat, de proconsulibus iudicare, damnatumque sordium vel damnare alios vel absolvere.
von lucas.927 am 15.03.2016
Jemand, der vom Senat gerügt wurde, darf weiterhin im Senat sitzen und wird gleich behandelt wie diejenigen, die ihn gerügt haben; jemand, dem aufgrund unsittlichen Verhaltens während einer Gesandtschaftsmission die Prokonsulwürde entzogen wurde, darf nun über andere Prokonsule richten; und jemand, der der Bestechung schuldig befunden wurde, hat nun die Macht, andere zu verurteilen oder freizusprechen.