Notatum a senatu in senatu sedere, ipsisque illis a quibus sit notatus aequari; summotum a proconsulatu quia se in legatione turpiter gesserat, de proconsulibus iudicare, damnatumque sordium vel damnare alios vel absolvere.
von muhammad827 am 31.01.2014
Einer, der vom Senat gekennzeichnet, im Senat Sitz nehmen und gleich jenen Männern sein soll, von denen er gekennzeichnet wurde; einer, der vom Prokonsulat entfernt wurde, weil er sich in seiner Gesandtschaft schändlich verhalten hatte, um über Prokonsuln zu richten, und einer, der der Bestechung verurteilt wurde, um andere zu verurteilen oder freizusprechen.
von lucas.927 am 15.03.2016
Jemand, der vom Senat gerügt wurde, darf weiterhin im Senat sitzen und wird gleich behandelt wie diejenigen, die ihn gerügt haben; jemand, dem aufgrund unsittlichen Verhaltens während einer Gesandtschaftsmission die Prokonsulwürde entzogen wurde, darf nun über andere Prokonsule richten; und jemand, der der Bestechung schuldig befunden wurde, hat nun die Macht, andere zu verurteilen oder freizusprechen.