Erat ergo perquam onerosum accusare damnatum, quem ut premebat atrocitas criminis, ita quasi peractae damnationis miseratio tuebatur.
von lilia.823 am 16.04.2021
Es war daher äußerst belastend, einen Verurteilten anzuklagen, den sowohl die Schwere des Verbrechens niederdrückte als auch das Mitleid der vollzogenen Verurteilung beschützte.
von joline.863 am 16.01.2015
Es war daher äußerst schwierig, Anklage gegen jemanden zu erheben, der bereits verurteilt worden war, da ihn zwar die Schwere seiner Straftat belastete, er aber gleichzeitig durch das Mitgefühl, das mit einer bereits vollzogenen Verurteilung einhergeht, gewissermaßen geschützt war.