Is tamen in eadem causa fuit, quasi esset in aliquo manifesto scelere deprehensus, in quem ne falsi quidem causa conferri criminis potuit.
von kimberley.d am 24.03.2022
Er befand sich dennoch in derselben Lage, als wäre er bei einem offenkundigen Verbrechen ertappt worden, gegen den nicht einmal aus falschem Grund eine Anklage hätte erhoben werden können.
von jasmin862 am 28.11.2014
Dennoch wurde er behandelt, als sei er auf frischer Tat bei einem schweren Verbrechen ertappt worden, obwohl nicht einmal falsche Anschuldigungen gegen ihn vorgebracht werden konnten.