Is tamen in eadem causa fuit, quasi esset in aliquo manifesto scelere deprehensus, in quem ne falsi quidem causa conferri criminis potuit.
von kimberley.d am 24.03.2022
Er befand sich dennoch in derselben Lage, als wäre er bei einem offenkundigen Verbrechen ertappt worden, gegen den nicht einmal aus falschem Grund eine Anklage hätte erhoben werden können.