Iterum ego: solebant testes in reos, non in damnatos interrogari.
von fiete.i am 04.10.2020
Ich sage es noch einmal: Zeugen sollten gegen Angeklagte aussagen, nicht gegen bereits Verurteilte.
von tim914 am 09.02.2015
Abermals sage ich: Zeugen pflegten gegen Angeklagte, nicht gegen Verurteilte vernommen zu werden.