Ac vulgato eius indicio inter damnatos magis quam inter reos anteius ostoriusque habebantur, adeo ut testamentum antei nemo obsignaret, nisi tigellinus auctor extitisset monito prius anteio ne supremas tabulas moraretur.
von mats964 am 19.08.2013
Nachdem diese Informationen öffentlich wurden, galten Anteius und Ostorius mehr als Verurteilte denn als Angeklagte. Die Situation wurde so ernst, dass niemand Anteius' Testament beglaubigen wollte, bis Tigellinus als Bürge einschritt, und zwar erst nach der Warnung an Anteius, seine letzten Verfügungen nicht weiter aufzuschieben.
von ronia.i am 20.01.2022
Und nachdem seine Informationen öffentlich gemacht worden waren, galten Anteius und Ostorius mehr als Verurteilte denn als Angeklagte, so sehr, dass niemand das Testament des Anteius siegeln würde, es sei denn, Tigellinus wäre als Bürge aufgetreten, wobei Anteius zuvor gewarnt worden war, seine letzten Tafeln nicht zu verzögern.