Erat hic quoque aestus ante oculos, si forte me appellasset vel ille cui adessem, vel ille quem contra, intercederem et auxilium ferrem an quiescerem sileremque, et quasi eiurato magistratu privatum ipse me facerem.
von ewa9846 am 04.01.2017
Ich war auch beunruhigt darüber, was ich tun würde, wenn mich jemand, den ich vertrat, oder dessen Gegner anrufen würde - ob ich eingreifen und helfen oder ruhig bleiben sollte, im Wesentlichen mein offizielles Amt aufgebend und als Privatperson handelnd.
von nicolas.935 am 16.11.2015
Es lastete auch diese Unruhe vor meinen Augen, ob etwa derjenige, dem ich beistehen könnte, oder derjenige, gegen den ich auftreten könnte, mich gerufen hätte, ob ich einschreiten und Hilfe bringen oder ruhig bleiben und schweigen sollte, und gleichsam als hätte ich mein Amt niedergelegt, mich zu einem Privatmann machen würde.