Nam primum, si facta mihi revocare liceret, non coepisse fuit: coepta expugnare secundum est.
von vivienne908 am 29.05.2019
Nun, wäre es mir möglich, das Geschehene rückgängig zu machen, wäre es besser, nie begonnen zu haben: Das Zweitbeste ist, das bereits Begonnene zu bewältigen.
von Klara am 24.09.2021
Denn erstens, wäre es mir erlaubt, Getanes rückgängig zu machen, wäre es am besten, gar nicht begonnen zu haben: Begonnenes zu überwinden ist der zweite Schritt.