Sed nulla erat consularis actio quam impediendo id quod petebant exprimerent, cum mira opportunitate volscos et aequos praedatum extra fines exisse in agrum latinum hernicumque adfertur.
von aaron.927 am 15.01.2021
Aber bevor sie irgendeine offizielle Maßnahme ergreifen konnten, um diese Forderungen zu blockieren, trafen Nachrichten zu einem bemerkenswert günstigen Zeitpunkt ein, dass die Volsker und Äquer die Grenzen überschritten hatten, um lateinische und hernikische Gebiete zu überfallen.
von jamy.e am 31.10.2013
Es gab jedoch keine konsularische Handlung, durch die sie das, was sie suchten, hätten erzwingen können, als es zu einem bemerkenswerten Zeitpunkt heißt, dass die Volsker und Äquer über ihre Grenzen hinaus in das lateinische und hernikische Gebiet zum Plündern ausgezogen waren.