Excipiunt omissam tribuni, aliaeque subinde, inter quas et agrariae legis, seditiosae actiones exsistunt; propter quos motus cum senatus consules quam tribunos creari mallet, neque posset per intercessiones tribunicias senatus consultum fieri, res publica a consulibus ad interregnum, neque id ipsum nam coire patricios tribuni prohibebant sine certamine ingenti, redit.
von andre.s am 21.09.2023
Die Volkstribunen nehmen die vernachlässigte Angelegenheit auf, und andere aufrührerische Handlungen entstehen daraufhin, unter denen auch das Ackergesetz ist; aufgrund dieser Unruhen, als der Senat Konsuln eher als Volkstribunen geschaffen wissen wollte und durch tribunizische Einsprüche kein Senatsbeschluss gefasst werden konnte, kehrt die Republik von den Konsuln zum Interregnum zurück, und nicht einmal dies, da die Volkstribunen die Patrizier daran hinderten, sich zu versammeln, ohne einen immensen Kampf.
von benjamin942 am 19.01.2016
Die Volkstribunen greifen die vernachlässigte Angelegenheit auf, und bald darauf folgen weitere aufrührerische Aktionen, darunter Vorschläge für Landreformgesetze. Aufgrund dieser Unruhen zog der Senat es vor, Konsuln statt Volkstribunen zu ernennen, konnte jedoch aufgrund der Veten der Volkstribunen keinen formellen Beschluss fassen. Infolgedessen kehrte die Regierung von der Konsularherrschaft zu einem Interregnum zurück, wobei sich selbst dies als schwierig erwies, da die Volkstribunen die Patrizier daran hinderten, zusammenzukommen, was zu einem intensiven Konflikt führte.