Cum senatus consultum fieri tribuni plebis non paterentur, iidem intercederent consularibus comitiis, res ad interregnum rediit.
von ayleen.e am 08.12.2022
Da die Volkstribunen den Senat daran hinderten, einen Beschluss zu fassen, und zugleich die Konsularwahlen behinderten, kehrte die Situation zu einem Interregnum zurück.
von yanic854 am 25.05.2024
Als die Volkstribunen nicht zuließen, dass ein Senatsbeschluss gefasst wurde und dieselben Männer die Konsularwahlen blockierten, fiel die Angelegenheit an das Interregnum zurück.