Scipione factum recitauit; se, ni referatur pecunia in publicum, quae iudicata sit, nihil habere quod faciat, nisi ut prendi damnatum et in uincula duci iubeat.
von lio.q am 03.11.2015
Scipio trug die Tatsache vor; dass er, falls das Geld, das gerichtlich zugesprochen worden war, nicht an die öffentliche Kasse zurückgegeben werde, nichts zu tun habe, außer anzuordnen, dass der Verurteilte ergriffen und in Ketten gelegt werde.
von aleksandra.j am 08.12.2018
Scipio berichtete, dass er, falls das gerichtlich festgelegte Geld nicht an die Staatskasse zurückgezahlt werde, keine andere Wahl habe habe, als anzuordnen, dass der Verurteilte festgenommen und inhaftiert werde.