Quaestor id pro nihilo habuit; nam et aduersae factionis erat et, quia ex quaestura in iudices, potentissimum ordinem, referebatur, iam pro futuris mox opibus animos gerebat.
von luka834 am 28.05.2019
Der Schatzmeister wies dies vollständig zurück; er gehörte nicht nur zur gegnerischen politischen Partei, sondern verhielt sich bereits aufgrund seiner bevorstehenden Ernennung in die einflussreiche Richterschaft arrogant und selbstsicher im Hinblick auf seine künftige Machtposition.
von nicole946 am 25.11.2020
Der Quästor hielt dies für nichtig; denn er gehörte zur gegnerischen Fraktion und, da er aus der Quästur in die Richterschaft, den mächtigsten Stand, aufgenommen wurde, trug er bereits Geist wegen seiner künftigen Machtmittel.