Nam si sine consule geri nihil oportuerit, aut senatum peccasse qui exercitum praetori dederit potuisse enim sicut non praetoris sed consulis exercitu rem geri uoluerit, ita finire senatus consulto ne per praetorem sed per consulem gereretur aut consulem qui non, cum exercitum ex etruria transire in galliam iussisset, ipse arimini occurrerit ut bello interesset quod sine eo geri fas non esset.
von emmanuel9837 am 12.07.2015
Denn wenn nichts ohne einen Konsul hätte durchgeführt werden sollen, hat entweder der Senat gefehlt, der dem Prätor ein Heer übergeben hat (denn ebenso wie er wollte, dass die Angelegenheit nicht mit dem Heer eines Prätors, sondern mit dem eines Konsuls durchgeführt werde, hätte er auch per Senatsbeschluss festlegen können, dass sie nicht durch einen Prätor, sondern durch einen Konsul durchgeführt werde), oder der Konsul hat gefehlt, der, nachdem er dem Heer befohlen hatte, von Etrurien nach Gallien überzusetzen, nicht selbst nach Ariminum kam, um bei dem Krieg anwesend zu sein, der nicht ohne ihn hätte geführt werden dürfen.
von nelly8911 am 23.09.2022
Denn wenn alles nur mit Anwesenheit eines Konsuls hätte durchgeführt werden müssen, dann wäre entweder der Senat im Unrecht gewesen, weil er dem Prätor das Kommando über das Heer übertragen hat (da sie, wenn sie wollten, dass die Operation mit dem Heer eines Konsuls und nicht eines Prätors durchgeführt wird, in ihrem Dekret einfach hätten festlegen können, dass es von einem Konsul und nicht von einem Prätor geführt werden sollte), oder der Konsul wäre im Unrecht gewesen, weil er, nachdem er das Heer von Etrurien nach Gallien zu marschieren befohlen hatte, nicht selbst in Rimini erschienen ist, um an dem Krieg teilzunehmen, der angeblich nicht ohne ihn hätte geführt werden können.