Arrenii interposuissent, qui neque magistratum continuari satis ciuile esse aiebant et multo foedioris exempli eum ipsum creari qui comitia haberet; itaque si suum nomen dictator acciperet, se comitiis intercessuros: si aliorum praeterquam ipsius ratio haberetur, comitiis se moram non facere.
von frederik.d am 12.12.2013
Die Arrenii hatten sich eingemischt und sagten, dass es weder für die bürgerliche Gesellschaft angemessen sei, eine Magistratur fortzusetzen, noch sei es ein noch schändlicheres Beispiel, dass eben derjenige gewählt würde, der die Wahlen leiten würde. Daher würden sie den Wahlen widersprechen, wenn der Diktator seinen eigenen Namen annehme; wenn jedoch Rücksicht auf andere außer ihm selbst genommen würde, würden sie die Wahlen nicht verzögern.
von Louis am 11.05.2023
Die Familie Arrenii hatte Einwände erhoben und argumentiert, dass es in einer bürgerlichen Gesellschaft nicht angemessen sei, dass jemand aufeinanderfolgende Amtszeiten innehat, und es würde einen noch schlimmeren Präzedenzfall schaffen, wenn derjenige, der die Wahlen leitet, selbst Kandidat wäre. Sie warnten daher, dass sie die Wahlen blockieren würden, wenn der Diktator sich selbst als Kandidat aufstellen würde, aber wenn nur andere Kandidaten in Betracht gezogen würden, würden sie den Prozess nicht verzögern.