Ceterum habitari tantum tamquam urbem capuam frequentarique placuit, corpus nullum ciuitatis nec senatum nec plebis concilium nec magistratus esse: sine consilio publico, sine imperio multitudinem nullius rei inter se sociam ad consensum inhabilem fore; praefectum ad iura reddenda ab roma quotannis missuros.
von joel.8927 am 16.11.2020
Überdies wurde beschlossen, dass Capua nur als Stadt bewohnt und besiedelt werden sollte, dass es keinen Bürgerkörper noch Senat noch Volksversammlung noch Magistrate geben sollte: dass ohne öffentlichen Rat, ohne Autorität die Menge, unter sich in keiner Angelegenheit verbunden, unfähig zum Konsens wäre; dass sie jährlich einen Präfekten aus Rom zur Rechtsprechung entsenden würden.
von eveline.q am 27.07.2019
Es wurde beschlossen, dass Capua als bewohnte Stadt weiterbestehen sollte, jedoch ohne jegliche formale Regierungsstruktur - keine Bürgerrechte, kein Senat, keine Volksversammlung und keine lokalen Beamten. Die Überlegung war, dass die Bevölkerung ohne öffentliche Verwaltung oder zentrale Autorität keine gemeinsamen Bindungen hätte und nicht in der Lage wäre, sich zu vereinen. Stattdessen würde Rom jährlich einen Verwalter entsenden, um Rechtsangelegenheiten zu regeln.