Ea consuli a patribus facienda ut e re publica fideque sua duceret permissa.
von Celine am 06.10.2014
Diese Dinge wurden dem Konsul von den Vätern übertragen, so dass er sie nach Gutdünken im Interesse der Republik und gemäß seiner eigenen Überzeugung ausführen sollte.
von liam.851 am 22.07.2019
Die Senatoren ermächtigten den Konsul, diese Angelegenheiten nach eigenem Ermessen und sowohl im öffentlichen Interesse als auch gemäß seinem persönlichen Urteil zu behandeln.