De eo permissum ipsi erat faceret quod e re publica duceret esse.
von mescheu126 am 25.04.2013
Er machte über diesen, nachdem jene erlaubt worden waren,dass dieses aus der öffentlichen Sache führt.
von helena.p am 24.05.2019
Ihm war erlaubt, alles zu tun, was er im öffentlichen Interesse erachtete.
von lorena.p am 27.05.2020
Diesbezüglich war ihm gestattet, dasjenige zu tun, was er als im Interesse der Res Publica befindlich erachten würde.