Uitio diem dictam esse augures, cum ad eos relatum esset, decreuerunt.
von bennett8872 am 03.10.2022
Die Auguren erklärten, dass der Tag mit einem Mangel behaftet sei, als er ihnen vorgelegt worden war.
von muhammad.919 am 09.03.2024
Als die Angelegenheit zu ihrer Kenntnis gebracht wurde, entschieden die Auguren, dass der Tag der Ernennung aufgrund eines rituellen Mangels ungültig sei.