Censura duobusque consulatibus simul gestis expertum se nihil concordi collegio firmius ad rem publicam tuendam esse.
von nelli905 am 28.01.2022
Mit der Zensur und zwei Konsuln, die gleichzeitig geführt wurden, hatte er erfahren, dass nichts fester sei als eine harmonische Partnerschaft zum Schutz der Republik.
von monika912 am 03.09.2022
Durch seine Erfahrung als Zensor und gleichzeitiger Inhaber zweier Konsulämter hatte er gelernt, dass nichts wirksamer zum Schutz des Staates ist als ein einträchtiges Zusammenwirken der Amtskollegen.