Censura duobusque consulatibus simul gestis expertum se nihil concordi collegio firmius ad rem publicam tuendam esse.
von monika912 am 03.09.2022
Durch seine Erfahrung als Zensor und gleichzeitiger Inhaber zweier Konsulämter hatte er gelernt, dass nichts wirksamer zum Schutz des Staates ist als ein einträchtiges Zusammenwirken der Amtskollegen.