Litteras ad collegam accersendum ex samnio missas in trinis annalibus inuenio; piget tamen in certo ponere, cum ea ipsa inter consules populi romani, iam iterum eodem honore fungentes, disceptatio fuerit, appio abnuente missas, volumnio adfirmante appi se litteris accitum.
von jamy.978 am 13.01.2019
Briefe zur Herbeirufung eines Kollegen aus Samnium finde ich in drei Annalen verzeichnet; dennoch schmerzt es mich, dies mit Sicherheit zu behaupten, da zwischen den Konsuln des römischen Volkes, die bereits zum zweiten Mal dasselbe Amt bekleideten, eine Streitigkeit bestand, wobei Appius die Absendung der Briefe leugnete, Volumnius jedoch bekräftigte, durch Briefe des Appius herbeigerufen worden zu sein.
von konradt8878 am 07.12.2022
In drei verschiedenen historischen Aufzeichnungen finde ich Hinweise darauf, dass Briefe nach Samnium gesandt wurden, um einen Amtskollegen zu rufen. Dennoch zögere ich, dies als Tatsache zu behaupten, da diese Angelegenheit zwischen römischen Konsuln, die bereits ihre zweite Amtszeit versahen, umstritten war: Appius bestritt, die Briefe verschickt zu haben, während Volumnius darauf bestand, durch Appius' Schreiben herbeigerufen worden zu sein.