Se tamen perstaturum in incepto nec ei, qui adversus edictum suum turbatis religionibus ac dubiis auspiciis pugnasset, quicquam ex iusta poena remissurum.
von sophia.p am 16.12.2023
Er erklärte, dass er an dem Begonnenen festhalten und demjenigen, der entgegen seinem Erlass unter gestörten religiösen Zeremonien und zweifelhaften Vorzeichen gekämpft hatte, nichts von der gerechten Strafe erlassen würde.
von emanuel.868 am 02.01.2020
Er erklärte, dass er an seiner Entscheidung festhalten und die verdiente Strafe für niemanden mindern würde, der gegen seine Anordnungen gekämpft hatte und dabei sowohl religiöse Bräuche als auch ungünstige Vorzeichen missachtete.