Ut florem aetatis eius fructum aduenticium crediti ratus, primo perlicere adulescentem sermone incesto est conatus; dein, postquam aspernabantur flagitium aures, minis territare atque identidem admonere fortunae; postremo, cum ingenuitatis magis quam praesentis condicionis memorem uideret, nudari iubet uerberaque adferri.
von catarina831 am 06.10.2019
In Betracht der Blüte seiner Jugend als unerwartete Frucht der Schuld, versuchte er zunächst, den Jüngling mit unsittlicher Rede zu verführen; dann, nachdem dessen Ohren die schändliche Handlung verschmäht hatten, versuchte er ihn mit Drohungen zu schrecken und ihn wiederholt an sein Schicksal zu erinnern; schließlich, als er ihn mehr bedacht auf seine freie Herkunft als auf seine gegenwärtige Lage sah, befiehlt er, ihn zu entkleiden und Peitschen herbeizubringen.
von milena.x am 02.10.2020
In der Annahme, die Jugend des jungen Mannes sei ein zusätzlicher Gewinn für sein Darlehen, versuchte er zunächst, den Jugendlichen mit unzüchtiger Rede zu verführen. Als der junge Mann diese schändlichen Avancen zurückwies, griff er zu Drohungen und erinnerte ihn unablässig an seine finanzielle Lage. Schließlich, da er erkannte, dass der Jugendliche mehr auf seine Würde als freier Bürger bedacht war als auf seine gegenwärtigen Umstände, befahl er, ihn zu entkleiden und zu peitschen.