Nam praeterquam quod intersaeptis munimentis hostium pars parti abscisa erat, foediora aliquanto intra muros iis quibus hostis territabat patiebantur et uelut capti a suismet ipsis praesidiis indigna iam liberis quoque ac coniugibus et quae captarum urbium extrema sunt patiebantur.
von jamy.n am 03.06.2013
Nicht nur waren sie durch die Befestigungsanlagen des Feindes getrennt, sondern innerhalb der Mauern litten sie unter noch schlimmeren Bedingungen als den Bedrohungen des Feindes von außen. Es war, als wären sie Gefangene ihrer eigenen Verteidigungen, und ertrugen eine Behandlung, die unter der Würde freier Menschen lag - einschließlich ihrer Kinder und Frauen - eine Art von Behandlung, wie sie normalerweise eroberten Städten vorbehalten ist.
von yann.864 am 08.10.2016
Denn abgesehen davon, dass durch die Befestigungen des Feindes ein Teil vom anderen abgeschnitten war, litten sie innerhalb der Mauern noch weit schmachvollere Dinge als jene, mit denen der Feind sie bedrohte, und gleichsam gefangen von ihren eigenen Verteidigungsanlagen erduldeten sie nunmehr Dinge, die selbst für Kinder und Frauen unwürdig waren und die das Äußerste dessen darstellen, was in eroberten Städten geschieht.