Patres, quia ea lege haud paruum vectigal inopi aerario additum esset, auctores fuerunt; ceterum tribuni plebis, non tam lege quam exemplo moti, ne quis postea populum sevocaret, capite sanxerunt: nihil enim non per milites iuratos in consulis verba, quamvis perniciosum populo, si id liceret, ferri posse.
von robin.h am 09.11.2019
Die Patres, weil durch dieses Gesetz ein nicht geringes Einkommen der leeren Staatskasse hinzugefügt worden war, unterstützten es; die Volkstribunen jedoch, bewegt nicht so sehr durch das Gesetz als durch den Präzedenzfall, damit niemand künftig das Volk abberufen könne, setzten Todesstrafe fest: Denn nichts, selbst wenn es dem Volk schädlich wäre, könnte nicht durch Soldaten, die dem Konsul geschworen hatten, durchgesetzt werden, wenn dies erlaubt würde.
von lya838 am 17.04.2023
Die Senatoren unterstützten das Gesetz, weil es der leeren Staatskasse beträchtliche Einnahmen gebracht hatte. Die Volkstribunen waren jedoch weniger besorgt über das Gesetz selbst als über den gefährlichen Präzedenzfall, den es schuf, und erklärten es zum Kapitalverbrechen, wenn jemand Bürger von einer Versammlung wegrufen würde. Sie argumentierten, dass, wenn diese Praxis erlaubt würde, alles von Soldaten, die dem Konsul geschworen hatten, durchgesetzt werden könnte, egal wie schädlich es für das Volk wäre.