Nempe penes patres; nam plebeius quidem magistratus nullus auspicato creatur; nobis adeo propria sunt auspicia, ut non solum quos populus creat patricios magistratus non aliter quam auspicato creet sed nos quoque ipsi sine suffragio populi auspicato interregem prodamus et priuatim auspicia habeamus, quae isti ne in magistratibus quidem habent.
von fabian.83 am 18.01.2015
Fürwahr, sie sind im Besitz der Patrizier; denn wahrlich kein plebejischer Magistrat wird mit Auspizien eingesetzt; die Auspizien sind derart unsere eigenen, dass nicht nur die patrizischen Magistrate, die das Volk schafft, nicht anders als mit Auspizien geschaffen werden können, sondern wir selbst auch ohne Volksstimme einen Interrex mit Auspizien einsetzen und private Auspizien haben, welche diese nicht einmal in Magistraturen besitzen.
von annabell.84 am 27.02.2019
Diese Befugnisse gehören zweifellos den Patriziern. Schließlich wird kein plebejischer Beamter jemals mit ordnungsgemäßer religiöser Zeremonie ernannt. Das Recht, Auspizien zu nehmen, ist so ausschließlich unser, dass nicht nur die Ernennung von patrizischen Beamten durch das Volk mit ordnungsgemäßer religiöser Zeremonie durchgeführt werden muss, sondern wir können sogar ohne öffentliche Abstimmung einen Interrex durch religiöse Zeremonie ernennen, und wir haben persönliche Rechte, Auspizien zu nehmen, die diese Plebejer nicht einmal im Amt haben.