Liberam urbem ac forum a creditoribus, liberos agros ab iniustis possessoribus extemplo, si uelit, habere posse.
von alessia.935 am 25.03.2018
Die freie Stadt und das Forum von Gläubigern, die freien Felder von unrechtmäßigen Besitzern sofort, wenn er möchte, haben können.
von can.l am 01.10.2021
Er kann sofort die Stadt und den Marktplatz von Gläubigern und die Ländereien von ihren ungerechten Besitzern befreien, wenn er will.