Ceterum partem plebis, partem senatus habitando destinabant veios, duasque urbes communi re publica incoli a populo romano posse.
von anastasia.v am 24.02.2018
Überdies bestimmten sie einen Teil der Plebejer, einen Teil des Senats zum Wohnen in Veii, und dass zwei Städte mit einer gemeinsamen Republik vom römischen Volk bewohnt werden könnten.
von konrad.946 am 13.06.2017
Darüber hinaus beabsichtigten sie, einen Teil des Volkes und einen Teil des Senats in Veii anzusiedeln, in der Überzeugung, dass das römische Volk zwei Städte unter einer gemeinsamen Staatsführung bewohnen könne.