Iam iste erat hac stultitia multis in rebus usus ut publice quoque quae vellet in litteris civitatum tolli et referri iuberet; quae omnia nunc intellegit sibi nihil prodesse, posteaquam certis litteris testibus auctoritatibusque convincitur.
von ella945 am 19.07.2014
Bereits dieser Mann hatte diese Torheit in vielen Angelegenheiten angewandt, sodass er öffentlich anordnete, was immer er wollte, in den Aufzeichnungen der Städte zu entfernen und neu einzutragen; was er nun als nichts nützend für sich selbst erkennt, nachdem er durch bestimmte schriftliche Dokumente, Zeugen und Autoritäten überführt worden ist.
von joseph.d am 06.03.2018
Er hatte bereits in vielen Situationen solche Torheit gezeigt, dass er sogar offiziell anordnete, was er in den Stadtaufzeichnungen gelöscht und neu geschrieben haben wollte; nun erkennt er, dass ihm all dies nichts nützt, da er durch eindeutige Dokumente, Zeugenaussagen und amtliche Aufzeichnungen der Schuld überführt wurde.