Fructum istum laudis, qui ex perpetua oratione percipi potuit, in alia tempora reservemus: nunc hominem tabulis, testibus, privatis publicisque litteris auctoritatibusque accusemus.
von noa.8914 am 17.05.2017
Lassen wir das Lob, das aus einer langen Rede hätte entstehen können, für einen anderen Zeitpunkt. Konzentrieren wir uns jetzt darauf, diese Person anhand von Aufzeichnungen, Zeugenaussagen, privaten und öffentlichen Dokumenten sowie offiziellen Beweisen zu belangen.
von conner.n am 10.06.2020
Lassen wir die Frucht des Lobes, die aus fortlaufender Rede gewonnen werden könnte, für andere Zeiten aufbewahrt: Jetzt wollen wir den Mann mit Aufzeichnungen, Zeugen, privaten und öffentlichen Dokumenten sowie maßgeblichen Zeugnissen anklagen.