Hoc testibus, hoc tabulis privatis publicisque auctoritatibus ita vobis planum faciemus, ut hoc statuatis, etiam si spatium ad dicendum nostro commodo, vacuosque dies habuissemus, tamen oratione longa nihil opus fuisse.
von ewa.q am 25.02.2016
Wir werden Ihnen dies durch Zeugen, private Urkunden und amtliche Aufzeichnungen so überzeugend darlegen, dass Sie zu dem Schluss kommen werden: Selbst wenn wir reichlich Zeit zum Sprechen in aller Ruhe gehabt hätten, wäre dennoch keine ausführliche Rede erforderlich gewesen.
von lion.w am 24.10.2019
Dies durch Zeugen, dies durch private und öffentliche Aufzeichnungen mit Autoritäten werden wir Ihnen derart deutlich machen, dass Sie entscheiden können: Selbst wenn wir Zeit zum Sprechen nach unserem Belieben und freie Tage gehabt hätten, wäre dennoch mit einer langen Rede nichts zu gewinnen gewesen.