Sin istius amicitia te impedit, si hoc quod ego abs te postulo minus ad officium tuum pertinere arbitrabere, succedam ego vicarius tuo muneri, suscipiam partis quas alienas esse arbitrabar.
von lina837 am 18.03.2024
Aber wenn deine Freundschaft mit dieser Person dich behindert, wenn du meinst, dass das, was ich von dir verlange, nicht wirklich zu deinen Aufgaben gehört, werde ich an deiner Stelle eintreten und die Verantwortlichkeiten übernehmen, die ich für fremde hielt.
von aalyha917 am 19.10.2019
Wenn aber die Freundschaft dieses Mannes dich behindert, wenn du das, was ich von dir fordere, als weniger zu deiner Pflicht gehörend beurteilst, werde ich als Stellvertreter deines Amtes nachfolgen, werde werde ich die Aufgaben übernehmen, die ich zuvor als fremde betrachtete.