Fingitur improba defensio, praetorem omne id argentum coemisse; tamen id ipsum tabulis demonstrari non potest.
von kaan.y am 07.05.2017
Es wird eine unverschämte Schutzbehauptung aufgestellt, dass der Gouverneur das gesamte Geld selbst gekauft habe; allerdings kann dies auch durch keine Dokumente belegt werden.
von sophie.e am 09.09.2024
Es wird eine unredliche Verteidigung erdichtet, dass der Prätor das gesamte Silber aufgekauft habe; gleichwohl kann eben dies durch die Aufzeichnungen nicht belegt werden.