Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Marcus Tullius Cicero  ›  In Verrem (II.IV)  ›  210

Fingitur improba defensio, praetorem omne id argentum coemisse; tamen id ipsum tabulis demonstrari non potest.

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Übersetzungen auf Latein.me

von kaan.y am 07.05.2017
Es wird eine unverschämte Schutzbehauptung aufgestellt, dass der Gouverneur das gesamte Geld selbst gekauft habe; allerdings kann dies auch durch keine Dokumente belegt werden.

von sophie.e am 09.09.2024
Es wird eine unredliche Verteidigung erdichtet, dass der Prätor das gesamte Silber aufgekauft habe; gleichwohl kann eben dies durch die Aufzeichnungen nicht belegt werden.

Analyse der Wortformen

Fingitur
fingere: erdichten, erfinden, formen, bilden, darstellen
improba
improbus: böse, schlecht, das rechte Maß überschreitend, unanständig
improbare: EN: disapprove of, express disapproval of, condemn
defensio
defensio: Verteidigung, Abwehr
praetorem
praetor: Prätor, Rechtsbeamter, Feldherr, Vorsteher, Statthalter
omne
omnis: alles, ganz, jeder
omne: alles
id
is: derjenige, er, dieser, diese, dieses, sie, es, diejenige, das
id: das
argentum
argentum: Geld, Silber
arcere: abwehren, abhalten, hindern
coemisse
coemere: zusammenkaufen, zusammenkaufen
tamen
tamen: dennoch, trotzdem, jedoch, doch
id
is: derjenige, er, dieser, diese, dieses, sie, es, diejenige, das
id: das
ipsum
ipse: er selbst, sie selbst, es selbst, persönlich, gerade er, gerade sie, gerade es
tabulis
tabula: Tafel, Gemälde, Brett
demonstrari
demonstrare: zeigen, erklären, darlegen, beweisen
non
non: nicht, nein, keineswegs
potest
posse: können, imstande sein, Einfluss haben, vermögen

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