Sed ego habebo rationem auctoritatis meae; meminero quo animo, quo consilio ad causam publicam accesserim; non agam tecum accusatorie, nihil fingam, nihil cuiquam probari volo me dicente quod non ante mihimet ipsi probatum sit.
von mathilda.902 am 05.07.2019
Aber ich werde mir meiner Autorität bewusst sein; ich werde mich erinnern, mit welchem Geist und welcher Absicht ich diese öffentliche Angelegenheit aufgegriffen habe; ich werde nicht als Ankläger gegen Sie vorgehen, ich werde nichts erfinden und ich werde niemanden von etwas überzeugen wollen, von dem ich nicht zuvor selbst überzeugt bin.
von noa915 am 25.11.2023
Aber ich werde Rechenschaft ablegen über meine Autorität; ich werde mich erinnern, mit welchem Geist, mit welcher Absicht ich die öffentliche Sache angegangen bin; ich werde nicht anklägerisch mit dir verfahren, ich werde nichts fingieren, ich möchte, dass durch mein Sprechen nichts jemandem bewiesen werde, was nicht zuvor mir selbst bewiesen worden ist.