Si condemnatus eris, non, opinor, id ages ut ista pecunia in quinquennio consumatur in statuis; sin absolutus eris, quis erit tam amens qui te ex tot tantisque criminibus elapsum post quinquennium statuarum nomine arcessat?
von dominique.k am 07.02.2021
Wenn du schuldig gesprochen wirst, wirst du, denke ich, dieses Geld in den nächsten fünf Jahren nicht für Statuen ausgeben; aber wenn du freigesprochen wirst, wer wäre verrückt genug, dich nach fünf Jahren wegen Statuen zu verklagen, nachdem du bereits so vielen schwerwiegenden Anklagen entkommen bist?
von jette875 am 14.08.2022
Wenn du verurteilt worden wirst, wirst du, so denke ich, wohl kaum dafür sorgen, dass dieses Geld innerhalb von fünf Jahren für Statuen verbraucht wird; solltest du jedoch freigesprochen werden, wer wäre denn so wahnsinnig, dich nach fünf Jahren nach dem Entkommen aus so vielen und so großen Verbrechen wegen einiger Statuen anzuklagen?