Scelus est accipere ab reo: quanto magis ab accusatore, quanto etiam sceleratius ab utroque!
von lilia.s am 09.05.2019
Bestechung von einem Angeklagten ist eine Straftat - aber es ist noch schlimmer, sie von einem Staatsanwalt anzunehmen, und bei beiden Seiten ist es geradezu verbrecherisch.
von jayden858 am 09.02.2017
Es ist ein Verbrechen, etwas von einem Angeklagten anzunehmen: umso mehr von einem Ankläger, umso verbrecherischer von beiden.