Census qui isto praetore sunt habiti non servaturum se metellus ostenderat; decumas quas iste contra legem hieronicam vendiderat sese venditurum hieronica lege edixerat.
von moritz829 am 12.12.2020
Die Zensusdokumente, die unter jenem Prätor geführt worden waren, hatte Metellus gezeigt, dass er nicht aufbewahren würde; die Zehnten, die jener entgegen dem Hieronischen Gesetz verkauft hatte, hatte er angekündigt, dass er gemäß dem Hieronischen Gesetz verkaufen würde.
von sophia.827 am 11.06.2019
Metellus hatte deutlich gemacht, dass er die Steueraufzeichnungen, die während dieser Amtszeit des Prätors geführt wurden, nicht aufbewahren würde; er hatte auch angekündigt, dass er die Zehnten, die sein Vorgänger entgegen dem Gesetz verkauft hatte, gemäß dem Gesetz von Hiero weiterverkaufen werde.